Als erster Beitrag einfach kurz Sinn + Zweck der Veranstaltung:
VollMachtsBlog: Der Name ist Programm – in doppelter Hinsicht:
Einmal als Beschreibung der Thematik: Die rechtlich nicht bestehende Erforderlichkeit der Vorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht gegenüber Behörden und Gerichten – und deren teilweise merkwürdigen oder auch abstrusen Reaktionen auf diese Verweigerung.
Zum anderen eine als Imperativ getarnte Bitte: Voll macht’s Blog! Ein Appell an die Leser, mit möglichst vielen Beiträgen zur Diskussion der Thematik und zum Verständnis der Hintergründe beizutragen.
Co-Autoren sind herzlich willkommen! Bitte melden unter:
28. September 2007 um 14:26 |
aha… dann mach ich mal den Anfang:
1. eventuell wäre es zweckmäßig, die Problematik mit den vollmachten etwas ausführlicher zu beschreiben (für nicht RA). eventuell auch am Beginn des Blog.
2. eventuell eine juristische Erklärung einer „Vollmacht“ bzw. Link zum Wiki-Eintrag.
is aber nur so ‘n Tipp…
Viel Erfolg
Saibot