Der Kollege Hoenig weist auf einen aktuellen Beschluss des OLG Hamm (4 Ss OWi 393/07 vom 22.o8.2007) hin, dessen Leitsatz wie folgt lautet:
Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt nicht von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde ab.
Für Insider klar, aber offensichtlich muss das ab und zu mal wieder von einem Oberlandesgericht deutlich gemacht werden.