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	<title>Kommentare zu: Keine Vollmacht &#8211; kein Bußgeld</title>
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	<description>Zum Thema (Nicht)Vorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht</description>
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		<title>Von: brettschneider</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/#comment-88</link>
		<dc:creator>brettschneider</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2009 14:41:08 +0000</pubDate>
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		<description>die beiträge hier sind zwar etwas älter, aber zu bedenken ist gleichwohl, dass ein gewisses risiko der fristversäumnis ohne möglichkeit zur wiedereinsetzung verbleibt.
denn maßgeblich für den fristverlauf ist die zustellung, in diesem fall an den mandanten. die unterbliebene benachrichtigung des anwalts ist bzgl. der zustellung unschädlich und kann - u.u. ein wiedereinsetzungsgrund sein (muss aber nicht)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>die beiträge hier sind zwar etwas älter, aber zu bedenken ist gleichwohl, dass ein gewisses risiko der fristversäumnis ohne möglichkeit zur wiedereinsetzung verbleibt.<br />
denn maßgeblich für den fristverlauf ist die zustellung, in diesem fall an den mandanten. die unterbliebene benachrichtigung des anwalts ist bzgl. der zustellung unschädlich und kann &#8211; u.u. ein wiedereinsetzungsgrund sein (muss aber nicht)</p>
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		<title>Von: verteidiger</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/#comment-11</link>
		<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 13:23:58 +0000</pubDate>
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		<description>Wozu die Polemik? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, man muss den § 51 OwiG nur lesen und verstehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wozu die Polemik? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, man muss den § 51 OwiG nur lesen und verstehen.</p>
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		<title>Von: Martin Guardini</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/#comment-10</link>
		<dc:creator>Martin Guardini</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 08:11:43 +0000</pubDate>
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		<description>wo habt ihr Anwaelte nur solche Tricks gelernt? Auf Steuerzahlers Kosten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wo habt ihr Anwaelte nur solche Tricks gelernt? Auf Steuerzahlers Kosten?</p>
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	<item>
		<title>Von: verteidiger</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/#comment-9</link>
		<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 11:16:27 +0000</pubDate>
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		<description>Was bitte, soll hier Unsinn sein? Eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bringt &lt;b&gt;keinerlei&lt;/b&gt; Vorteile, weder für den Mandanten noch für den Verteidiger, wohl aber kann dies für den Betroffenen / Beschuldigten durchaus nachteilig sein, vgl. &lt;a href=&quot;http://www.ra-melchior.de/vollmacht.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt; hier&lt;/a&gt;. 

Demgegenüber besteht der angeblich offensichtliche Nachteil tatsächlich nicht: Wird dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugestellt, ist dem Verteidiger eine Abschrift zu übersenden, § 51 Abs. III S. 3 OwiG. So kann dieser zwanglos reagieren und ggf. Einspruch einlegen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was bitte, soll hier Unsinn sein? Eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bringt <b>keinerlei</b> Vorteile, weder für den Mandanten noch für den Verteidiger, wohl aber kann dies für den Betroffenen / Beschuldigten durchaus nachteilig sein, vgl. <a href="http://www.ra-melchior.de/vollmacht.html" rel="nofollow"> hier</a>. </p>
<p>Demgegenüber besteht der angeblich offensichtliche Nachteil tatsächlich nicht: Wird dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugestellt, ist dem Verteidiger eine Abschrift zu übersenden, § 51 Abs. III S. 3 OwiG. So kann dieser zwanglos reagieren und ggf. Einspruch einlegen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: walter</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/#comment-8</link>
		<dc:creator>walter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 09:44:55 +0000</pubDate>
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		<description>Die Behauptung ist in dieser Form Unsinn. 

Ihr Vorgehen hat aus anwaltlicher Sicht den offensichtlichen Vorteil, ab und zu einen Fehler der Behörde zu provozieren, der sich im Ergebnis zugunsten des Mandanten auswirkt. 

Es hat aber den genauso offensichtlichen Nachteil, ab und zu einen Fehler des Mandanten zu provozieren, der es versäumt, den Anwalt vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem ihm zugestellten Bußgeldbescheid zu unterrichten, so dass dieser rechtskräftig wird. Dieser Mandant wird sich dann etwas schwerer tun, Ihr Vorgehen generell-abstrakt vorzugswürdig zu finden.

Welche Seite längerfristig häufiger den Fehler macht, bliebe in jedem Fall abzuwarten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Behauptung ist in dieser Form Unsinn. </p>
<p>Ihr Vorgehen hat aus anwaltlicher Sicht den offensichtlichen Vorteil, ab und zu einen Fehler der Behörde zu provozieren, der sich im Ergebnis zugunsten des Mandanten auswirkt. </p>
<p>Es hat aber den genauso offensichtlichen Nachteil, ab und zu einen Fehler des Mandanten zu provozieren, der es versäumt, den Anwalt vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem ihm zugestellten Bußgeldbescheid zu unterrichten, so dass dieser rechtskräftig wird. Dieser Mandant wird sich dann etwas schwerer tun, Ihr Vorgehen generell-abstrakt vorzugswürdig zu finden.</p>
<p>Welche Seite längerfristig häufiger den Fehler macht, bliebe in jedem Fall abzuwarten.</p>
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