Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) macht hier nochmals ganz deutlich, dass eine Form für den Nachweis der Verteidigervollmacht nicht vorgeschrieben ist, dass also die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht verlangt werden kann.
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Donnerstag, 20. Dezember 2007 um 19:10 und eingeordnet unter (Bußgeld)behörden, Allgemein, Gerichte, Staatsanwaltschaften. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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