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	<title>Kommentare zu: Gericht sucht Mandant &#8211; ohne mich</title>
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	<description>Zum Thema (Nicht)Vorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht</description>
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		<title>Von: Christian</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/02/26/gericht-sucht-mandant-ohne-mich/#comment-35</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 19:40:49 +0000</pubDate>
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		<description>Der &quot;untaugliche Versuch des Richters&quot;, hm ... Entweder geradezu abergläubisch (dann straffrei), oder der Richter hat aus grobem Unverstand verkannt, dass der Versuch nicht zur Vollendung führen konnte (dann Strafmilderung), oder ein &quot;einfacher untauglicher Versuch&quot; (dann volle Strafbarkeit).

Fehlt nur noch ein Tatbestand. Kennt die Rechtsordnung einen Straftatbeatand &quot;Abwälzen von Arbeit auf Verteidiger&quot;?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der &#8222;untaugliche Versuch des Richters&#8220;, hm &#8230; Entweder geradezu abergläubisch (dann straffrei), oder der Richter hat aus grobem Unverstand verkannt, dass der Versuch nicht zur Vollendung führen konnte (dann Strafmilderung), oder ein &#8222;einfacher untauglicher Versuch&#8220; (dann volle Strafbarkeit).</p>
<p>Fehlt nur noch ein Tatbestand. Kennt die Rechtsordnung einen Straftatbeatand &#8222;Abwälzen von Arbeit auf Verteidiger&#8220;?</p>
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		<title>Von: Daniel</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/02/26/gericht-sucht-mandant-ohne-mich/#comment-32</link>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 18:26:38 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;... und dass bei der Frag der Zustellung die Frage der Beiordnung keine Rolle spielt...&quot;:

In § 145a Abs. 1 StPO lese ich, dass auch der bestellte Verteidiger zum Empfang von Zustellungen als ermächtigt gilt. Das klingt mir doch nach einer Rolle der Frage für die Frage...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;&#8230; und dass bei der Frag der Zustellung die Frage der Beiordnung keine Rolle spielt&#8230;&#8220;:</p>
<p>In § 145a Abs. 1 StPO lese ich, dass auch der bestellte Verteidiger zum Empfang von Zustellungen als ermächtigt gilt. Das klingt mir doch nach einer Rolle der Frage für die Frage&#8230;</p>
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		<title>Von: Adovaktenshrek</title>
		<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/02/26/gericht-sucht-mandant-ohne-mich/#comment-29</link>
		<dc:creator>Adovaktenshrek</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 19:13:59 +0000</pubDate>
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		<description>...so, so,... bis jetzt haben wir noch jeden geschnappt (Schnitt: 3 Monate - auch ohne Vollmacht)... Haftbefehl, Sicherheitsleistung, Ausschreibung (ganz spaßig: mit SIS), Nachbarschaftsbefragung, Arbeitgeberbefragung...der Mandant wird sich freuen und gut beraten fühlen, wenn er nächtens um 2.00 Uhr an einer Schengen-Außengrenze aufläuft...Sie aber Rufbereitschaft und U-Haft bringt Gebühr... ehrlich: Lieber eine Zustellungsvollmacht</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;so, so,&#8230; bis jetzt haben wir noch jeden geschnappt (Schnitt: 3 Monate &#8211; auch ohne Vollmacht)&#8230; Haftbefehl, Sicherheitsleistung, Ausschreibung (ganz spaßig: mit SIS), Nachbarschaftsbefragung, Arbeitgeberbefragung&#8230;der Mandant wird sich freuen und gut beraten fühlen, wenn er nächtens um 2.00 Uhr an einer Schengen-Außengrenze aufläuft&#8230;Sie aber Rufbereitschaft und U-Haft bringt Gebühr&#8230; ehrlich: Lieber eine Zustellungsvollmacht</p>
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