Vollmacht „als Rechtssicherheit“?

In einer Bußgeldsache habe ich – natürlich wie üblich ohne Vollmachtsvorlage – Akteneinsicht beantragt und erhalten, allerdings mit dem Hinweis: Bitte fügen Sie bei Rücksendung die noch fehlende Vollmacht bei.

Wie ebenfalls üblich, bitte ich bei Aktenrückgabe um Mitteilung der Rechtsgrundlage für dieses Begehren. In der Regel bleibt diese Frage unbeantwortet. Anders nun die Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt. Diese schreibt:

Eine Vollmacht wird von uns als Rechtssicherheit für das weitere Verfahren erbeten.

Ah ja, „als Rechtssicherheit“ – die Frage nach der Rechtsgrundlage bleibt demnach weiterhin ebenso offen wie sich jetzt die Frage aufdrängt, welche Rechtssicherheit hier denn wohl geschaffen werden soll.

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