Vollmacht fehlt?

Unsere Staatsanwaltschaft hat eine neue Methode, auf die Nichtvorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht zu reagieren. In einer Anklageschrift heißt es:

Den xyz
geboren am …
wohnhaft …

Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Melchior
Vollmacht fehlt

klage ich an …

Das, liebe Staatsanwaltschaft, ist schlichtweg falsch! Die Vollmacht (wirksame Bevollmächtigung) fehlt keineswegs, es befindet sich lediglich keine schriftliche Vollmachtsurkunde bei der Akte. ;-)

2 Antworten zu „Vollmacht fehlt?“

  1. Michael sagt:

    Das, lieber RA M., ist aber schlicht die Terminologie des Gesetzes (das in §§ 145a Abs. 1 und Abs. 2 von „Vollmacht“ spricht, wo die Vollmachtsurkunde gemeint ist).

  2. Carsten R. Hoenig sagt:

    Weil etwas im Gesetz steht, ist es nicht zwangsläufig richtig. ;-)

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