Bevollmächtigung nachweisen?

Die Bußgeldstelle nimmt einen Bußgeldbescheid zurück, stellt das Verfahren ein und „vergisst” (wieder einmal) die notwendige Entscheidung über die Kosten + Auslagen. Auf meinen Antrag, diese Entscheidung nachzuholen und die notwendigen Auslagen festzusetzen, schreibt mit die Bußgeldstelle:

Bevor ich über Ihren Antrag entscheide, bitte ich Sie, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachzuweisen.

Bereits mit meinem Akteneinsichtsgesuch hatte ich diese anwaltlich versichert – und auch Akteneinsicht erhalten. Was soll das also?

2 Antworten zu Bevollmächtigung nachweisen?

  1. man will doch nur wissen, wohin überwiesen werden soll ;-) ;-)

  2. [...] liegt jetzt vor, nachdem man auf einem Nachweis meiner ordnungsgemäßen Bevollmächtigung nicht mehr bestand. Aber natürlich will man noch immer [...]

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