Die Bußgeldstelle nimmt einen Bußgeldbescheid zurück, stellt das Verfahren ein und „vergisst” (wieder einmal) die notwendige Entscheidung über die Kosten + Auslagen. Auf meinen Antrag, diese Entscheidung nachzuholen und die notwendigen Auslagen festzusetzen, schreibt mit die Bußgeldstelle:
Bevor ich über Ihren Antrag entscheide, bitte ich Sie, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachzuweisen.
Bereits mit meinem Akteneinsichtsgesuch hatte ich diese anwaltlich versichert – und auch Akteneinsicht erhalten. Was soll das also?
man will doch nur wissen, wohin überwiesen werden soll
[...] liegt jetzt vor, nachdem man auf einem Nachweis meiner ordnungsgemäßen Bevollmächtigung nicht mehr bestand. Aber natürlich will man noch immer [...]