VollMachtsBlog: Der Name ist Programm - in doppelter Hinsicht:
Einmal als Beschreibung der Thematik: Die rechtlich nicht bestehende Erforderlichkeit der Vorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht gegenüber Behörden und Gerichten - und deren teilweise merkwürdigen oder auch abstrusen Reaktionen auf eine Verweigerung der Vorlage.
Zum anderen eine als Imperativ getarnte Bitte: Voll macht’s Blog! Ein Appell an die Leser, mit möglichst vielen Beiträgen zur Diskussion der Thematik und zum Verständnis der Hintergründe beizutragen.
Co-Autoren sind herzlich willkommen! Bitte melden unter:
Einiges mehr zum Thema findet sich auch bei den 4 Strafverteidigern und in der Zusammenstellung hier.