Schon immer haben wir spekuliert, warum beharren einige Staatsanwälte und Richter auf geradezu bockige Art und Weise entgegen der herrschen Meinung und Rechtsprechung auf der Vorlage schriftlicher Vollmachten durch Strafverteidiger in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mein persönliches Resümee war die Einschätzung, dass das Prinzip der Allmacht im Vordergrund steht nach dem Motto, erzählen kann man mir viel, wenn ich das schriftlich sehen will, hat man mir zu gehorchen.
Nun weiß ich, dass ich geirrt habe. Schlichte Faulheit ist es, die jedenfalls einige der Aufreger in den Wahnsinn treibt. Ein pseudokomischer Kommentator hat sich beim Basteln eines schlechten Textes nämlich so in Rage geschrieben, dass das wahre Motiv plötzlich unbedeckt und jungfräulich in die Augen springen konnte: die Faulheit.
Ein Blick in die Zukunft:
Die Propaganda von RA Siebers trägt Früchte. Irgendein Anwaltshandbuch meint nun auch, dass die Übersendung einer schriftlichen Vollmacht zur Gerichtsakte ein schwerer (!) Kunstfehler ist. Manche Verteidiger schicken nun gar keine mehr, andere überreichen Vollmachtsurkunden, auf denen (unter Punkt 17 bei Unterpunkt 4 gleich hinter der Geldempfangsvollmacht in Kindschaftssachen) die Zustellungsvollmacht ausdrücklich beschränkt wurde. Da die wenigstens Richter Lust haben, die ganze Akte nach der Vollmachtsurkunde abzusuchen und diese dann auch noch zu lesen, werden sie die Zustellungen gegenüber dem Beschuldigten direkt vornehmen. Die Polizei wird ganztägig damit beschäftigt sein, die Zustellungen vorzunehmen, die von dem Postzustelldienst als unzustellbar zum Gericht zurückkamen. Denn der bulgarische Postunternehmer, den die Justiz aufgrund des europarechtlichen Diskriminierungsverbotes beauftragen musste, beschäftigt ausschließlich desorientierte Analphabeten, da er trotz Mindestlohn nur 0,72 Euro pro Stunde zahlt. Die Aufklärungsquote sinkt hinsichtlich aller Straftaten auf Null. Das macht aber nichts, weil auch die Zahl der Verbrechen auf Null sinkt: kein Polizist ist zur Aufnahme von Strafanzeigen auf der Wache. RA Siebers kann sich zur Ruhe setzen und von seinen Reserven leben.
Haben wir alle verstanden: Keine Lust ist das Leitmotiv!