Vollmacht fehlt?

29. Mai 2009

Unsere Staatsanwaltschaft hat eine neue Methode, auf die Nichtvorlage einer schriftlichen Verteidigervollmacht zu reagieren. In einer Anklageschrift heißt es:

Den xyz
geboren am …
wohnhaft …

Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Melchior
Vollmacht fehlt

klage ich an …

Das, liebe Staatsanwaltschaft, ist schlichtweg falsch! Die Vollmacht (wirksame Bevollmächtigung) fehlt keineswegs, es befindet sich lediglich keine schriftliche Vollmachtsurkunde bei der Akte. 😉


Keine wirksame Zustellung an Verteidiger ohne Vollmacht bei den Akten

26. Mai 2009

Der BGH (2 StR 500/08 vom o3.12.2008) fand wieder einmal klare Worte:

Eine Zustellung an einen Verteidiger ist unwirksam, wenn sich seine Vollmacht nicht bei den Akten befindet (§ 145a Abs. 1 StPO).

In den Gründen heißt es u.a.:

Die Zustellung an den früheren Verteidiger ist unwirksam, da sich seine Vollmacht nicht bei den Akten befindet (§ 145a Abs. 1 StPO). Das bloße Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung ohne schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten genügt nicht den Anforderungen an eine Zustellungsbevollmächtigung (m.N.).

Also nichts mit irgendeiner von manchen OLGen nach dem Motto: „Nicht sein kann, was nicht sein darf“ so gerne fingierten „rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht“ oder ähnlichen abstrusen Konstrukten.

Der Wortlaut der §§ 51 Abs. III OwiG bzw. 145 a Abs. I StPO ist eindeutig: „Der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet“, gilt als zustellungsbevollmächtigt – was bei einer fingierten „rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht“ wohl kaum Fall ist.


Noch’n Unfug per Formular

5. Mai 2009

Der Landkreis Bad Doberan übersendet in einer Bußgeldsache auf meinen Antrag – unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung und selbstverständlich ohne Vollmachtsvorlage – die Ermittlungsakte mit einem Formschreiben zum Ankreuzen, wo sich u.a. Folgendes findet:

Ihr Aktenersuchen (welch’ schönes Wort!) kann leider nicht erledigt werden, da Ihrem Schreiben keine Vollmacht beigefügt wurde.

Das ist bekanntlich schlicht falsch. Offensichtlich man dort aber selbst nicht daran, oder warum erhalte ich die Akte, ohne die Vollmacht vorgelegt zu haben?