Vollmachtsvorlage? Wozu?

Die Kollegen Dr. Schmitz & Partner haben zum Thema Vollmachts-(nicht)vorlage einen weiteren Artikel online gestellt:

Vom (Un-)Sinn der schriftlichen „Strafprozessvollmacht“

von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht Meyer-Lohkamp und Venn in StraFo 2009, 265. Lesenswert und schon spannend, welche Ansichten von den verschiedenen Staatsanwaltschaften zu dieser Thematik vertreten werden.

Das Schlusswort verdient es, zitiert zu werden:

Unabhängig von diesen Erwägungen, die (je nach Sachlage) gegen oder für die Vorlage einer „Strafprozessvollmacht“ sprechen können, verbietet es zu guter Letzt die Errungen-schaft der Freien Advokatur, der Aufforderung, eine Vollmacht vorzulegen, unkritisch bzw. in vorauseilendem Gehorsam nachzukommen und dem in einer solchen Aufforderung enthaltenen Misstrauen gegenüber der Erklärung des Verteidigers, er habe die Verteidigung des Beschuldigten übernommen, Vorschub zu leisten.

Hinterlasse einen Kommentar