In einer eigenen Verkehrs-Owi-Sache hatte ich gem. § 147 Abs. VII StPO Akteneinsicht beantragt. Daraufhin schickt mir die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg einen inhaltlich ebenso falschen wie hier auch reichlich unsinnigen Textbaustein:
Um Ihren Antrag auf Akteneinsicht bearbeiten zu können, wird um Einreichung einer Vollmacht gebeten.
Kurzes Rückfax:
„Hiermit bevollmächtige ich mich.“
Mal sehen, was jetzt kommt. 😉
Dann funktionert aber § 147 VII StPO nicht mehr, der sagt nämlich: „Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat“ 😉
Aber die Bußgeldbehörde wird das wohl auch nicht merken.
Ich drücke die Daumen, dass das Verfahren eingestellt wird…
Hat funktioniert, seither Schweigen im Walde – Verjährung eingetreten.