Ich bevollmächtige mich

In einer eigenen Verkehrs-Owi-Sache hatte ich gem. § 147 Abs. VII StPO Akteneinsicht beantragt. Daraufhin schickt mir die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg einen inhaltlich ebenso falschen wie hier auch reichlich unsinnigen Textbaustein:

Um Ihren Antrag auf Akteneinsicht bearbeiten zu können, wird um Einreichung einer Vollmacht gebeten.

Kurzes Rückfax:

„Hiermit bevollmächtige ich mich.“

Mal sehen, was jetzt kommt. 😉

2 Responses to Ich bevollmächtige mich

  1. Dann funktionert aber § 147 VII StPO nicht mehr, der sagt nämlich: „Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat“ 😉

    Aber die Bußgeldbehörde wird das wohl auch nicht merken.

    Ich drücke die Daumen, dass das Verfahren eingestellt wird…

  2. verteidiger sagt:

    Hat funktioniert, seither Schweigen im Walde – Verjährung eingetreten.

Hinterlasse einen Kommentar